Mitglied werden

Aus der Satzung (Paragraf 3):

1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann der/die werden, der/die eine
abgeschlossene medizinische Ausbildung nachweisen kann, oder sich nachweislich
in einer medizinischen Ausbildung befindet, und/oder einen Abschluss in einem
japanischen Heilsystem nachweisen kann.

2. Außerordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die
die Ziele des Vereins unterstützt.

3. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

4. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung
an. Eine Aufnahmepflicht besteht nicht.

5. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Die Entscheidung
ist dem Antragsteller mitzuteilen, sie bedarf keiner Begründung. Lehnt der Vorstand
den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur
Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.

6. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss.

Für Ordentliche Mitglieder beträgt der Mitgliedsbeitrag: 35€ pro Jahr.

Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch auf Mitgliedschaft per Mail mit: office@japanischemedizin.org
Unser Vorstand wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Antrag auf IGTJM Mitgliedschaft

Shonishin mit Thomas Wernicke:

Die aktuellen Termine für die Shonishin Basisausbildung 2024 finden Sie unter:

aceki.de

 

 

 

Buchbesprechung

Prof. Dr. Paul Unschuld über:

“Traditionelle Medizin in Japan” von Prof. Dr. Wolfgang Michel-Zaitsu

Buch Rezension Prof. Unschuld